AGB §1. Inkrafttreten des Vertrages. Für Umzüge in der Bundesrepublik und EU sind die zu erbringenden Leistungen in Schriftform festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen, Absprachen, finden keine Anwendung. §2. Transportübernahme im Allgemeinen. Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrsstraßen, sowie Straßen und Wege zur … Continue reading AGB
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